Porzescharte – RECHT VOR STAATLICHER WILLKÜR

DER VORFALL VOM 25.JUNI 1967 IM LICHTE NEUER ERKENNTNISSE

Der ‚Vorfall vom 25. Juni 1967’ auf der Porze-Scharte bei Obertilliach in Osttirol war mit größter Wahrscheinlichkeit vom italienischen Geheimdienst inszeniert und wurde im Rahmen der Politik der Spannung dem Befreiungsausschuss Südtirol (BAS) bzw. Österreich als politisches, separatistisches Attentat angelastet.
Nach neuen österreichischen sicherheitsdienstlichen Erkenntnissen war es bei italienischen Minen-Übungen im Grenzgebiet zu einem tödlichen Unfall gekommen. Die Leichen der Soldaten verbrachte man im Geheimen zur Porze-Scharte und stellte sie als Opfer der Südtiroler Freiheitskämpfer vor. Beim folgenden Prozess in Öster-reich ist eine politische Einflussnahme Italiens jedoch nicht zu übersehen. Letztendlich freigesprochen (Norbert Burger wurde nicht einmal angeklagt), verurteilte 1971 ein Gericht in Florenz menschen-rechtswidrig – da Ladung, Anklageschrift und Urteil nicht zugestellt wurden (VG Wien & BVG Karlsruhe) – in Abwesenheit Egon Kufner zu 24 Jahren Kerker, Peter Kienesberger, Erhard Hartung und Norbert Burger zu Lebenslänglich. Unter Berufung auf immer noch geltende faschistische (!) Gesetze, verwarf das Gericht entlastende Aussagen und Beweise.
Die erdrückende Fülle neuer militärtechnischer Erkenntnisse, die Ungereimtheiten in der italienischen Darstellung, Manipulationen vor Ort, Hinterlegung gefälschter Beweismittel, fehlende Obduktion und Totenscheine, legen die Annahme nahe, dass auch mithilfe dieses Urteils ein anderes, höchst brisantes, innenpolitisches Szenario als Staatsgeheimnis gehütet werden sollte. Tatsächlich nützten die italienischen Dienste den willkommenen Unfall, den BAS international zu diskreditieren und in der Südtirolfrage Druck auf Österreich bei den Beitrittsverhandlungen zur EWG auszuüben, vor allem aber, um von einem drohenden Rechts-Umsturz in Italien seitens General De Lorenzo und des geheimen ‚Gladio’ Netzwerkes tunlichst abzulenken.
Mithin erscheint eine Wiederaufnahme des Verfahrens und die Rehabilitierung der unrechtmäßig Verurteilten in den Bereich des Möglichen zu rücken.

 
 

Porzescharte – RECHT VOR STAATLICHER WILLKÜR

DER VORFALL VOM 25.JUNI 1967 IM LICHTE NEUER ERKENNTNISSE

Der ‚Vorfall vom 25. Juni 1967’ auf der Porze-Scharte bei Obertilliach in Osttirol war mit größter Wahrscheinlichkeit vom italienischen Geheimdienst inszeniert und wurde im Rahmen der Politik der Spannung dem Befreiungsausschuss Südtirol (BAS) bzw. Österreich als politisches, separatistisches Attentat angelastet.
Nach neuen österreichischen sicherheitsdienstlichen Erkenntnissen war es bei italienischen Minen-Übungen im Grenzgebiet zu einem tödlichen Unfall gekommen. Die Leichen der Soldaten verbrachte man im Geheimen zur Porze-Scharte und stellte sie als Opfer der Südtiroler Freiheitskämpfer vor. Beim folgenden Prozess in Öster-reich ist eine politische Einflussnahme Italiens jedoch nicht zu übersehen. Letztendlich freigesprochen (Norbert Burger wurde nicht einmal angeklagt), verurteilte 1971 ein Gericht in Florenz menschen-rechtswidrig – da Ladung, Anklageschrift und Urteil nicht zugestellt wurden (VG Wien & BVG Karlsruhe) – in Abwesenheit Egon Kufner zu 24 Jahren Kerker, Peter Kienesberger, Erhard Hartung und Norbert Burger zu Lebenslänglich. Unter Berufung auf immer noch geltende faschistische (!) Gesetze, verwarf das Gericht entlastende Aussagen und Beweise.
Die erdrückende Fülle neuer militärtechnischer Erkenntnisse, die Ungereimtheiten in der italienischen Darstellung, Manipulationen vor Ort, Hinterlegung gefälschter Beweismittel, fehlende Obduktion und Totenscheine, legen die Annahme nahe, dass auch mithilfe dieses Urteils ein anderes, höchst brisantes, innenpolitisches Szenario als Staatsgeheimnis gehütet werden sollte. Tatsächlich nützten die italienischen Dienste den willkommenen Unfall, den BAS international zu diskreditieren und in der Südtirolfrage Druck auf Österreich bei den Beitrittsverhandlungen zur EWG auszuüben, vor allem aber, um von einem drohenden Rechts-Umsturz in Italien seitens General De Lorenzo und des geheimen ‚Gladio’ Netzwerkes tunlichst abzulenken.
Mithin erscheint eine Wiederaufnahme des Verfahrens und die Rehabilitierung der unrechtmäßig Verurteilten in den Bereich des Möglichen zu rücken.

 
 

Aus dem Bildarchiv

Uebung_im_Eis_WSC0003 Meran_Untermais_Friedhof_AS-Albumphoto_010 240_Partschins_Schalenstein_am-Waal_AS-KB_107 261.8_Tramin_Egetmannumzug_AS-606_030